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AGB

1. Allgemeines
Durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Bestimmungen über das Konsumentenschutzgesetz nicht verändert, sofern deren Anwendbarkeit aus der Rechtsrelation Verbraucher – Unternehmer gegeben ist. Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle von uns direkt durchgeführten Lieferungen und Leistungen. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Besteller, mit unseren Bedingungen in allen Punkten vertraut zu sein und anerkennt dies in vollem Umfang.
a. Unsere Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller mit uns geschlossenen Rechtsgeschäfte und setzen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber außer Kraft.
b. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen abgeändert oder aus einem anderen Grund unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen voll in Kraft.
c. Alle wie immer gearteten Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Mündliche Erklärungen, wozu auch insbesondere die Erteilung von Rat gehört, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit, der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Auftragsübernahme
a. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge der Fenster Dreier GmbH (in Folge GmbH) werde erst mit ihrer Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden verbindlich.
b. Wird im Zuge der Leistungsausführung festgestellt, dass die angebotenen Arbeiten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen geändert werden müssen, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert verrechnet.
c. Der Kunde haftet der GmbH gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit jener Unterlagen, die der Kunde der GmbH für die Ausführung des Vertrages überlässt. Eigentums- und Urheberrechte an allen mit der Durchführung des Vertrages zusammenhängenden Unterlagen- auch in elektronischer oder vergleichbarer Form- verbleiben bei der GmbH. Diese Unterlagen sind Dritten nicht zugänglich zu machen und auf Verlangen der GmbH dieser zurückzustellen.
d. Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Kunden wird vereinbart, dass die GmbH berechtigt ist, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 50 % des Verkaufspreises zu verlangen oder den tatsächlich erlittenen höheren Schaden (entgangener Gewinn) geltend zu machen.
e. Der Käufer hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen, Maß und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu überprüfen und eine Kopie bestätigt an das Werk zu retournieren. Bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 5 Tage dem Werk mitgeteilt werden, andernfalls bleiben die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen aufrecht

3. Preise
a. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Ausfuhrlager, ohne Montage, ohne Versicherung sowie sonstige Nebenkosten ohne Umsatzsteuer und unverzollt.
b. Bei Vertragsabschluss mit freibleibenden Preisen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei bauseits verzögerter Liefer- und Montagemöglichkeit sind wir berechtigt, die Preise zu dem Liefer- bzw. Montagetag geltenden Konditionen in Rechnung zu stellen.

4. Zahlungsbedingungen
a. Wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, hat der Kunde 50 % der vereinbarten Vertragssumme bei Vertragsabschluss an die GmbH vorab zu bezahlen, eine weitere Anzahlung von 30 %ist bei Auslieferung der Ware sowie die Restzahlung nach Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
b. Sämtliche Zahlungen sind über die auf den Rechnungen angeführten Bankkonten zu leisten, Vertreter, Monteure und Kraftfahrer sind zum Inkasso nicht berechtigt.
c. Sämtliche eingeräumten Sonderrabatte und Skonto gelten nur für den Fall der fristgerechten Bezahlung sämtlicher Teilzahlungen. Die GmbH wird die in Auftrag gegebene Ware bei ihrem Lieferanten erst nach Erhalt der ersten Anzahlung bestellen. Werden die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, ist die GmbH berechtigt, weitere Vertragserfüllung bis zum Einlangen der geschuldeten, vereinbarten Zahlung/Teilzahlung hintanzuhalten. Allfällige nachteilige Folgen daraus bleiben in der Sphäre des nicht zahlungswilligen Kunden. Bei derartigen Verzögerungen verschieben sich die ursprünglich vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Die GmbH ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1052 Satz 2 ABGB auch berechtigt, Sicherstellungen vom Kunden im angemessenen Umfang, die von der, von der GmbH (noch) zu erbringenden Leistung abhängig sind, zu verlangen, ehe die GmbH selbst ihre Leistung erbringen muss.
e. Ist nichts anderes vereinbart, sind die im Angebot der GmbH enthaltenen Preise bis 14 Tage ab Angebotstellung für die GmbH bindend. Ist die Lieferung oder Leistung für einen späteren Zeitpunktals zwei Monate ab Vertragsschluss vorgesehen, ist die GmbH berechtigt, den Preis an die
Veränderungen der Materialpreise, Löhne, Frachten und sonstiger Kostenfaktoren anzupassen. Über Verlangen des Kunden wird sie diese Erhöhungen nachweisen.
f. Kommt es nach Vertragsabschluss zu einem Änderungswunsch des Kunden und wird diesem entsprochen, kann es auf Seiten der Zulieferer der GmbH zu Änderungs- bzw. Stornokostenkommen. Allenfalls damit verbundene Mehraufwendungen usw. übernimmt der Kunde

5. Lieferungen
a. Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Kunden die Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde. Der Liefertermin verschiebt sich in Fällen höherer Gewalt oder Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der GmbH liegen. Der Liefertermin verschiebt sich auch dann, wenn der Kunde mit den ihm obliegenden Pflichten, z.B. Übergabe von Unterlagen oder andere Arten der Mitwirkung in Verzug gerät. Verzögert sich die Annahme aus Gründen, die die GmbH nicht zu vertreten hat, werden dem Kunden Lagerkosten oder sonstige verursachte Aufwendungen berechnet.
b. Bei Verzögerungen in Folge schadhafter Zulieferungen durch Drittfirmen, Glasbruch oder Ähnlichem wird der Kunde der GmbH eine angemessene Frist zur Neubeschaffung und Fertigstellungeinzuräumen.
c. In allen Fällen von Lieferverzögerung ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, Schadenersatz irgendwelcher Art geltend zu machen. Ebenso berechtigt ein Überschreiten der berechtigten Lieferfrist den Besteller nicht vom Geschäft ganz oder teilweise zurückzutreten.
d. Bei Anlieferungen auf eigenen Transportgestellen oder ähnlichen Hilfsmitteln bleiben diese im Eigentum der GmbH. Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und sofortigen Rückgabe. Für Schäden an den Gestellen und Nachteilen aus verspäteter Rückgabe haftet der Kunde.

6. Eigentumsvorbehalt
a. Gelieferte Gegenstände der GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen GmbH und Kunde im Eigentum der GmbH.
b. Der Kunde willigt bereits jetzt bei seinem Zahlungsverzug nach Maßgabe dieser AGB`s bzw. desindividuellen Vertrages in die Abholung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware der GmbH durch diese ein. Daraus resultierende Kosten/Aufwendungen trägt dann der Kunde. Der Eigentums vorbehalt GmbH geht auch nicht durch den Einbau in einen unbeweglichen Gegenstand unter.
c. Die GmbH ist in diesen Fällen auch zur Demontage aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes aus dem Gebäude und Vergleichbarem berechtigt.
d. Die von der GmbH an den Kunden gelieferten Waren sind getrennt von übrigen zu lagern und gegen Feuer und Diebstahl vom Kunden ausreichend bis zur Bezahlung der vollständigen Faktura bzw. des Vertragsentgelte zu sichern.

7. Gewährleistung
a. Die GmbH leistet für die Produkte Gewähr, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware vom Kunden oder Dritten unsachgemäß montiert, und/oder mangelhaft in Stand gehalten und/oder verwendet wurde; ferner wenn Reparaturen oder Veränderung vom Kunden selbst oder dessen Beauftragten durchgeführt wurden. Natürliche Abnutzung, sowie Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen. Für Unternehmer gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist; die Geltung von § 924 2. Satz ABGB wird ausgeschlossen ebenso wie die Rückgriffsansprüche gem. § 933 b ABGB.
b. Die GmbH leistet nur Gewähr im Rahmen der angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualität, Normentsprechung usw.) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Verwendung an das Produkt gestellt werden können. Vom Kunden ausdrücklich geforderte besondere Qualitätsansprüche müssen durch die GmbH schriftlich bestätigt werden.
c. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Waren sowie deren Einbau, sofern diese nicht von der GmbH vorgenommen wird.
d. Ansprüche aufgrund von Bearbeitungsmängel, unsachgemäßer Verwendung und/oder Lagerung und dergleichen durch den Kunden oder Dritten sind ausgeschlossen.
e. Bei Lieferung ins Ausland sind mögliche Abweichungen der Produkte von länderspezifischen Anforderungen und Vorschriften zu beachten, wobei der Kunde hierfür die alleinige Verantwortung trägt. In jedem Fall sind die herstellerseitigen Hinweise zu beachten.
f. Ist der Gegenstand der Lieferung oder Leistung der GmbH mangelhaft, so hat die GmbH das Recht, entweder den Mangel zu verbessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt der Verbesserungsversuch fehl, kann der Kunde Wandlung – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese vorliegen – oder Preisminderung verlangen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche des Kunden – welcher Art immer (wie insbesondere Schadenersatz, Schadenersatz wie Mängelfolgeschäden) – sind
ausgeschlossen, es sei denn, der GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass - der Mangel der GmbH vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurde - der Kunde alle Auflagen der GmbH in Bezug auf den Vertragsgegenstand (Wartungsvorschriften etc.) beachtet hat;
- keine Verbesserungsarbeiten am Gegenstand ohne Genehmigung der GmbH vorgenommen wurden; - keine Ersatzteile fremder Herkunft eingebaut wurden;
g. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde ohne die schriftliche Einwilligung der GmbH selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware vornimmt.
h. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme der Gesamtlieferung zu verweigern.

8. Montagsbedingungen

a. Auf Rechnung und Gefahr des Bestellers sind rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Montagearbeiten und während ihrer Durchführung alle Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen, die für den ordentlichen Ablauf der Arbeiten, ihre störungsfreie Durchführung und ungehemmte Beendigung erforderlich sind. Stemm- und Putzarbeiten, sowie Maureraussparungen und Verfügungen sind vom Besteller bauseits kostenlos durchzuführen, sowie eine bauseits kostenlose Sachbeistellung (Strom für 220 und 380 Volt unmittelbar bei der Montagestelle; Gerüst, Leitern und Hebezeuge; bei langfristigen Montagen ein absperrbarer Raum).
b. Nach Montagebeendigung hat der Bauherr in Anwesenheit unserer Monteure die Anlage zu überprüfen und die ordnungsgemäße Übernahme zu bestätigen Bemängelungen sind sofort schriftlich am Montagezettel auszuführen Nachträgliche Beanstandungen, insbesondere hinsichtlich Glasbruch, werden nicht anerkannt.
c. Für Beschädigungen an Gebäuden oder anderen Konstruktionen, die durch die Monteure der GmbH bei der Arbeitsausführung entstehen, haften wir im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Folgeschäden sind von der Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Das Risiko für Beschädigungen an der von uns gelieferten Ware geht bei Liefererfüllung auf den Käufer über.
d. Die Verrechnung erfolgt nach aufgewendeter Arbeitszeit an der Baustelle, zzgl. Fahrt- und Wegzeiten, Fahrtspesen, evtl. Transportkosten, Tagegelder, Nächtigungskosten und Materialkosten. Allfällige zusätzliche Aufwendungen (wie z.B. Stemmarbeiten, Wartezeiten, Fahrtkosten etc.) die durch die Nichteinhaltung der Bedingungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Rücktritt vom Vertrag
a. Die GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt, wenn der Kunde mit der vereinbarten Vorauszahlung oder einer Teilzahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung unter Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des Kunden.
b. Folgende Umstände berechtigen die GmbH jedenfalls zum Rücktritt vom Vertrag und damit von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung: - Technische Schwierigkeiten, die in der Art des Vertragsinhaltes liegen und dessen Ausführungen für die GmbH oder die Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen (Wegfall der Geschäftsgrundlage), Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken. Streiks, Aussperrungen, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle Fälle höherer Gewalt, Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners

10. Abtretungsverbot
a. Der Kunde kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag mit der GmbH nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GmbH an Dritte übertrage

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a. Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen GmbH und Kunde (einschließlich der Frage des wirksamen Zustandekommens und/oder seiner Beendigung dieses Vertrages) die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes 9100 Völkermarkt. Erfüllungsort ist 9100 Völkermarkt, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

12. Adressänderung
a. Die Vertragspartner haben Adressenänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen als Zustelladresse. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

13. Subunternehmen
a. Die GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtet, den mit ihr abgeschlossenen Vertrag selber zu erfüllen, sie kann sich hier dafür auch dritter geeigneter Unternehmungen (Subunternehmen) bedienen.

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